Änderungen für Radfahrer 2017

Im neuen Jahr gibt es neue Regeln für Radfahrer:

  • Radfahrer müssen die Verkehrsampeln für den Fahrverkehr beachten, sofern keine besonderen Radfahrerampeln vorhanden sind. Bisher waren in solchen Situationen Fußgängerampeln verbindlich.
  • Radfahrer mit bestimmten Elektrorädern können auch Radwege nutzen
    außerorts generell, innerorts, wenn dies mit einem neuen Hinweisschild freigegeben wird.
  • Aufsichtspersonen dürfen Kinder mit Fahrrädern auf Gehwegen begleiten.
    Daneben können Kinder unter acht Jahren wählen, ob sie alternativ zum Gehweg einen baulich getrennten Fahrradweg benutzen.

https://www.adac.de/infotestrat/adac-im-einsatz/motorwelt/neu_2017.aspx