Im neuen Jahr gibt es neue Regeln für Radfahrer:
- Radfahrer müssen die Verkehrsampeln für den Fahrverkehr beachten, sofern keine besonderen Radfahrerampeln vorhanden sind. Bisher waren in solchen Situationen Fußgängerampeln verbindlich.
- Radfahrer mit bestimmten Elektrorädern können auch Radwege nutzen
außerorts generell, innerorts, wenn dies mit einem neuen Hinweisschild freigegeben wird. - Aufsichtspersonen dürfen Kinder mit Fahrrädern auf Gehwegen begleiten.
Daneben können Kinder unter acht Jahren wählen, ob sie alternativ zum Gehweg einen baulich getrennten Fahrradweg benutzen.
https://www.adac.de/infotestrat/adac-im-einsatz/motorwelt/neu_2017.aspx